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begrenzte_menge

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 Begrenzte Mengen müssen mit dem nebenstehenden [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] in der Größe 10x10cm gekennzeichnet werden. Eine Verkleinerung ist möglich, wenn das Versandstück kleiner ist. Hier sind die einzelnen Verkehrsträger-Vorschriften zu beachten. Begrenzte Mengen müssen mit dem nebenstehenden [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] in der Größe 10x10cm gekennzeichnet werden. Eine Verkleinerung ist möglich, wenn das Versandstück kleiner ist. Hier sind die einzelnen Verkehrsträger-Vorschriften zu beachten.
- 
-Der Gefahrzettel für begrenzte Mengen darf als Aufkleber oder als Aufdruck angebracht sein. Aufdrucke sind auch auf braunem/ grauem Karton zulässig, wenn sie weiterhin ausreichend kontrastieren. 
 {{ :lq-verpackung_17-b.jpg?200|}} {{ :lq-verpackung_17-b.jpg?200|}}
 +Der Gefahrzettel für begrenzte Mengen darf als Aufkleber oder als Aufdruck angebracht sein. Aufdrucke sind auch auf braunem/ grauem Karton zulässig, wenn sie weiterhin ausreichend kontrastieren.
  
 ===== Straßentunnel ===== ===== Straßentunnel =====
  
-Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werdenSchienenfahrzeuge (Waggons) ohne Mengeneinschränkung an der Seite.+Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] "E"
 + 
 +===== Schiene ===== 
 + 
 +Schienenfahrzeuge ([[wagen|Wagen]]sind ohne Mengeneinschränkung an der Seite mit dem Großzettel zu kennzeichnen.
  
-===== See-Transport =====+===== See =====
  
  
-Im Geltungsbereich des [[imdg-code|IMDG-Codes]] ist weiterhin eine [[imo-erklärung|IMO-Erklärung]] vorgeschrieben und die Beförderungseinheiten sind von außen zu kennzeichnen (ebenfalls mit dem LQ-Symbol an Heck und Seiten bei [[Fahrzeug|Fahrzeugen]], an allen vier Seiten bei [[Container|Containern]]). Werden begrenzte Mengen in [[Umverpackung|Umverpackungen]] transportiert, gelten auf allen [[Verkehrsträger|Verkehrsträgern]] die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Bezettelung wie bei Gefahrgütern.+Im Geltungsbereich des [[imdg-code|IMDG-Codes]] ist weiterhin eine [[imo-erklärung|IMO-Erklärung]] vorgeschrieben, [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] sind von außen zu kennzeichnen (ebenfalls mit dem LQ-Symbol an Heck und Seiten bei [[Fahrzeug|Fahrzeugen]], an allen vier Seiten bei [[Container|Containern]]). Werden begrenzte Mengen in [[Umverpackung|Umverpackungen]] transportiert, gelten auf allen [[Verkehrsträger|Verkehrsträgern]] die gleichen Vorschriften hinsichtlich der Bezettelung wie bei Gefahrgütern.
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
begrenzte_menge.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 19:12 von admin