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besondere_zulassung

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 ====== Besondere Zulassung ====== ====== Besondere Zulassung ======
  
-Zulassung von [[fahrzeug|Fahrzeugen]] für die Beförderung besonderer [[gefahrgut|Gefahrgüter]] (Produkte der [[explosion|Klasse 1]]) bzw. besonderer Beförderungsarten ([[Tank|Tanktransport]]); auch T.9-Bescheinigung genannt. Geregelt in Teil 9 des [[adr|ADR]] (vormals im Abschnitt B.3 des ADR, daher die noch immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“).+Zulassung von [[fahrzeug|Fahrzeugen]] für die Beförderung besonderer [[gefahrgut|Gefahrgüter]] (Produkte der [[explosion|Klasse 1]]) bzw. besonderer Beförderungsarten ([[Tank|Tanktransport]], [[memu|MEMU]]); auch T.9-Bescheinigung genannt. Geregelt in Teil 9 des [[adr|ADR]] (vormals im Abschnitt B.3 des ADR, daher die noch immer gebräuchliche Bezeichnung „B.3-Bescheinigung“).
  
 Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. [[ABS|ABS]], [[Retarder|Retarder]], elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen. Legt in Abhängigkeit von Stoff- und Beförderungsart Anforderungen für die Fahrzeuge fest (z.B. [[ABS|ABS]], [[Retarder|Retarder]], elektrische Ausrüstung usw.). Wird ein zulassungsbedürftiger Anhänger gezogen, muss auch die Zugmaschine über eine besondere Zulassung verfügen.
besondere_zulassung.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/05 19:20 von admin