explosion
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===== Gefahrgut ===== | ===== Gefahrgut ===== | ||
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Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff werden grundsätzlich der [[klassen|Klasse]] 1 zugeordnet. Einige pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Gurtstraffer, | Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff werden grundsätzlich der [[klassen|Klasse]] 1 zugeordnet. Einige pyrotechnische Sicherheitseinrichtungen (Gurtstraffer, | ||
- | Die Klasse 1 wird in Unterklassen unterteilt:{{ : | + | Die Klasse 1 wird in Unterklassen unterteilt: |
* 1.1 Massenexplosionsfähige Stoffe | * 1.1 Massenexplosionsfähige Stoffe | ||
* 1.2 Stoffe mit Gefahr der Bildung von Splittern/ Wurfstücken, | * 1.2 Stoffe mit Gefahr der Bildung von Splittern/ Wurfstücken, | ||
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===== Gefahrstoff ===== | ===== Gefahrstoff ===== | ||
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Explosive Stoffe und Gegenstände unterliegen nicht dem [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]]. | Explosive Stoffe und Gegenstände unterliegen nicht dem [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]]. |
explosion.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 08:40 von admin