gefahrgut
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* Kennzeichnungspflichtige Transporte dürfen nur durch Fahrer durchgeführt werden, die im Besitz einer gültigen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] sind (evtl. zuzüglich eines [[aufbaukurs|Aufbaukurses]]) | * Kennzeichnungspflichtige Transporte dürfen nur durch Fahrer durchgeführt werden, die im Besitz einer gültigen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] sind (evtl. zuzüglich eines [[aufbaukurs|Aufbaukurses]]) | ||
- | * die [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] ist mit besonderer [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] auszustatten. | + | * die [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheit]] |
+ | * die Beförderungseinheit | ||
Unabhängig von der Kennzeichnungspflicht stellen beide Varianten einen Gefahrguttransport dar. Die [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]], | Unabhängig von der Kennzeichnungspflicht stellen beide Varianten einen Gefahrguttransport dar. Die [[befoerderungspapier|Beförderungspapiere]], |
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