gefahrgutbeauftragtenverordnung
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- | Letzte Fassung vom 28. JUni 2023. Regelt u.a. die Bestellung von [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] sowie deren Überwachungspflichten. Setzt die [[sicherheitsberater|Sicherheitsberater]]-Richtlinie der EU bzw. die diesbezüglichen Anforderungen aus [[adr|ADR]], | + | Letzte Fassung vom 28. Juni 2023. Regelt u.a. die Bestellung von [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten]] sowie deren Überwachungspflichten. Setzt die [[sicherheitsberater|Sicherheitsberater]]-Richtlinie der EU bzw. die diesbezüglichen Anforderungen aus [[adr|ADR]], |
Rechtsgrundlage unseres ehrenwerten Berufsstandes. | Rechtsgrundlage unseres ehrenwerten Berufsstandes. | ||
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===== Freistellungen ===== | ===== Freistellungen ===== | ||
- | Die GbV kennt diverse Befreiungen von der Bestellpflicht die aber im Detail und sehr pingelig betrachtet werden | + | Die GbV kennt diverse Befreiungen von der Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Die müssen |
- | mit reinen Kleinmengentransporten die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten anordnen. | + | Deutsche Behörden dürfen auch bei der Befreiung von der Bestellpflicht einen Gefahrgutbeauftragten anordnen. |
- | Wer nicht der Bestellpflicht für den Gefahrgutbeauftragten unterliegt, muss dennoch sein Personal schulen! | + | Wer nicht der Bestellpflicht für den Gefahrgutbeauftragten unterliegt, muss dennoch sein Personal |
gefahrgutbeauftragtenverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2024/03/13 11:17 von admin