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grossverpackung

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grossverpackung [2023/04/27 16:34] admingrossverpackung [2023/06/26 12:07] admin
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 Zugelassene Umschließung für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Large Packaging (LP)//“.{{ :50a.jpg?nolink&200|}} Zugelassene Umschließung für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Large Packaging (LP)//“.{{ :50a.jpg?nolink&200|}}
  
-Großverpackungen gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Sie dürfen maximal 3m3 groß sein sein.+Großverpackungen gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Sie dürfen maximal 3m³ groß sein sein.
  
 Großverpackungen werden nicht direkt mit Gefahrgütern befüllt, sondern dienen der Aufnahme kleinerer Verpackungen (z.T. ohne [[verpackungscodierung|Codierung]]) oder [[Gegenstand|Gegenständen]]. Optisch nicht sofort von [[grosspackmittel|Großpackmitteln]] zu unterscheiden. Großverpackungen werden nicht direkt mit Gefahrgütern befüllt, sondern dienen der Aufnahme kleinerer Verpackungen (z.T. ohne [[verpackungscodierung|Codierung]]) oder [[Gegenstand|Gegenständen]]. Optisch nicht sofort von [[grosspackmittel|Großpackmitteln]] zu unterscheiden.
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 +Großverpackungen dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschieder der [[verkehrstraeger|Verkehrsträger]] zu beachten.
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 Ermöglichen die Beförderung von [[Feinstblechverpackung|Feinstblechverpackungen]] auf See. Ermöglichen die Beförderung von [[Feinstblechverpackung|Feinstblechverpackungen]] auf See.
  
grossverpackung.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/22 14:56 von admin