Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision |
nicht_kennzeichnungspflichtig [2023/03/01 08:46] – admin | nicht_kennzeichnungspflichtig [2023/08/11 11:00] – admin |
---|
Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. | Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. |
| |
Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, muss aber nicht angewandt werden. | Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, //muss// aber nicht angewandt werden. |
| |
Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Regelung darf nur für [[versandstueck|Versandstücke]] angewandt werden. | Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Regelung darf nur für [[versandstueck|Versandstücke]] angewandt werden. |
1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials | 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials |
| |
Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet. | Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet. |
| |
2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}} | 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}} |
| |
Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADR. Im Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]. Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen. | Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADR. Im Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]. Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen. |
| |
Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https://campus.gefahrgutberater.de/|e-Learning-Angebot]]. | |
| |
===== Sprache ===== | ===== Sprache ===== |
→ [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]] | → [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]] |
| |
| ---- |
| |
| Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https://campus.gefahrgutberater.de/|e-Learning-Angebot]]. |
| |
| |
| |