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nicht_kennzeichnungspflichtig

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nicht_kennzeichnungspflichtig [2023/03/01 08:46] adminnicht_kennzeichnungspflichtig [2024/04/05 08:41] – [siehe auch] admin
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 Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden.
  
-Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, muss aber nicht angewandt werden.+Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, //muss// aber nicht angewandt werden.
  
 Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Regelung darf nur für [[versandstueck|Versandstücke]] angewandt werden. Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Regelung darf nur für [[versandstueck|Versandstücke]] angewandt werden.
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 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials
  
-Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.+Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.
  
 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}} 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}}
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 Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADR. Im Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]. Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen. Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADR. Im Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]. Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen.
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-Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https://campus.gefahrgutberater.de/|e-Learning-Angebot]]. 
  
 ===== Sprache ===== ===== Sprache =====
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 Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// etwa "//The vehicle has not to be marked with the orange plate//". Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// etwa "//The vehicle has not to be marked with the orange plate//".
  
-==== siehe auch ====+==== Siehe auch ====
  
 → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]] → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]]
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 → [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]] → [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]]
  
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 +Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https://campus.gefahrgutberater.de/|e-Learning-Angebot]].
  
  
  
nicht_kennzeichnungspflichtig.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 08:44 von admin