nicht_kennzeichnungspflichtig
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Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. | Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. | ||
- | Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ | + | Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ |
Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, | Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, | ||
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1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials | 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials | ||
- | Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, | + | Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, |
2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ : | 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ : | ||
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Weitreichend, | Weitreichend, | ||
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- | Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https:// | ||
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Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// | Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// | ||
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→ [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]] | → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]] | ||
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→ [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]] | → [[handwerker-regelung|Handwerker-Regelung]] | ||
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