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nicht_kennzeichnungspflichtig

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nicht_kennzeichnungspflichtig [2023/06/23 13:30] adminnicht_kennzeichnungspflichtig [2024/04/05 08:41] – [siehe auch] admin
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 Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden. Transporte [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] dürfen auf der Straße ohne orange [[Warntafel|Warntafel]] an der [[Beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] durchgeführt werden, wenn nur geringe Mengen transportiert werden.
  
-Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, muss aber nicht angewandt werden.+Die Tabelle 1.1.3.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] ist die Grundlage der nicht kennzeichnungspflichtigen Transporte, auch „//1.000-Punkte-Regel//“ oder „//Mindermengen-Transporte//“ genannt. Sie hat für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt Gültigkeit. Es handelt sich um eine Kann-Vorschrift; sie darf also, //muss// aber nicht angewandt werden.
  
 Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Regelung darf nur für [[versandstueck|Versandstücke]] angewandt werden. Diese spezielle Kleinmengenregelung (derer es einige im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] gibt) zielt auf das beförderte Gefahrenpotenzial ab. Vereinfacht erlaubt die Regelung folgendes Prinzip: Wenn ein festgelegtes, imaginäres Risiko nicht überschritten wird, darf der Transport erleichtert durchgeführt werden. Die Regelung darf nur für [[versandstueck|Versandstücke]] angewandt werden.
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 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials
  
-Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.+Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.
  
 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}} 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}}
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 Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// etwa "//The vehicle has not to be marked with the orange plate//". Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// etwa "//The vehicle has not to be marked with the orange plate//".
  
-==== siehe auch ====+==== Siehe auch ====
  
 → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]] → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]]
nicht_kennzeichnungspflichtig.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 08:44 von admin