nicht_kennzeichnungspflichtig
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1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials | 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials | ||
- | Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, | + | Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, |
2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ : | 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ : | ||
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Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// | Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// | ||
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