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 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials 1.) Ermittlung des Gefahrenpotenzials
  
-Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine Beförderungskategorie zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.+Den klassifizierten Gefahrgütern ist in der Tabelle A des ADR/ RID eine [[befoerderungskategorie|Beförderungskategorie]] zugeordnet. Findet sich hier keine Beförderungskategorie, unterliegt das Produkt i.d.R. Freistellungen durch andere Regelungen (z.B. durch [[Sondervorschrift|Sondervorschriften]]). Die Beförderungskategorie muss eine Zahl zwischen 0 und 4 sein. Sie ist nicht mit der [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] identisch! Alternativ kann die Beförderungskategorie direkt in der Tabelle 1.1.3.6 ermittelt werden; dies ist aber umständlich und fehlerbehaftet.
  
 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}} 2.) Anwendung der Beförderungskategorie{{ :1136.jpg?400|}}
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 Wird nur ein Produkt befördert, gilt die in nebenstehender Tabelle genannte Höchstmenge als die Obergrenze. Wird von dem Produkt nicht mehr als einschließlich der genannte Wert auf eine Beförderungseinheit geladen, dürfen die Befreiungen von 1.1.3.6 genutzt werden. Obacht! Die Einheit der Höchstmenge richtet sich nach der Art des Stoffes! Wird nur ein Produkt befördert, gilt die in nebenstehender Tabelle genannte Höchstmenge als die Obergrenze. Wird von dem Produkt nicht mehr als einschließlich der genannte Wert auf eine Beförderungseinheit geladen, dürfen die Befreiungen von 1.1.3.6 genutzt werden. Obacht! Die Einheit der Höchstmenge richtet sich nach der Art des Stoffes!
  
-3.) Befreiungen+3.) Erleichterungen
  
 Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADR. Im Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]. Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen. Weitreichend, aber keine Totalbefreiung vom ADR. Im Einzelnen sehr verschachtelt, aber grob gesagt befreit die 1.000-Punkte-Regel von der orangen [[Warntafel|Warntafel]], der [[ADR-Bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] und großen Teilen der [[Schutzausrüstung|Schutzausrüstung]]. Sie befreit nicht von der Pflicht des Unternehmers, sein Fahrpersonal im Umgang mit Gefahrgütern nachweislich zu schulen.
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 Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// etwa "//The vehicle has not to be marked with the orange plate//". Sinngemäß bedeutet //nicht kennzeichnungspflichtig// etwa "//The vehicle has not to be marked with the orange plate//".
  
-==== siehe auch ====+==== Siehe auch ====
  
 → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]] → [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelung]]
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 ---- ----
 +
 +==== In eigener Sache ====
  
 Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https://campus.gefahrgutberater.de/|e-Learning-Angebot]]. Eine Unterweisung für Ihre Fahrzeugführer finden Sie in unserem [[https://campus.gefahrgutberater.de/|e-Learning-Angebot]].
nicht_kennzeichnungspflichtig.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/05 08:44 von admin