nicht_kennzeichnungspflichtig
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Wird nur ein Produkt befördert, gilt die in nebenstehender Tabelle genannte Höchstmenge als die Obergrenze. Wird von dem Produkt nicht mehr als einschließlich der genannte Wert auf eine Beförderungseinheit geladen, dürfen die Befreiungen von 1.1.3.6 genutzt werden. Obacht! Die Einheit der Höchstmenge richtet sich nach der Art des Stoffes! | Wird nur ein Produkt befördert, gilt die in nebenstehender Tabelle genannte Höchstmenge als die Obergrenze. Wird von dem Produkt nicht mehr als einschließlich der genannte Wert auf eine Beförderungseinheit geladen, dürfen die Befreiungen von 1.1.3.6 genutzt werden. Obacht! Die Einheit der Höchstmenge richtet sich nach der Art des Stoffes! | ||
- | 3.) Befreiungen | + | 3.) Erleichterungen |
Weitreichend, | Weitreichend, |
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