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 Der Reisende im Eisenbahnverkehr hat tatsächlich [[pflichten|Pflichten]] in der [[GGVSEB|GGVSEB]] genannt. Unabhängig von der Frage nach privater Reise oder gewerblichem Transport hat der Reisende die Bestimmungen des [[rid|RID]] hinsichtlich des Handgepäcks oder aufgegebenen Gepäcks und darin enthaltener [[gefahrgut|Gefahrgüter]] zu beachten. Der Reisende im Eisenbahnverkehr hat tatsächlich [[pflichten|Pflichten]] in der [[GGVSEB|GGVSEB]] genannt. Unabhängig von der Frage nach privater Reise oder gewerblichem Transport hat der Reisende die Bestimmungen des [[rid|RID]] hinsichtlich des Handgepäcks oder aufgegebenen Gepäcks und darin enthaltener [[gefahrgut|Gefahrgüter]] zu beachten.
  
-Siehe auch → [[fahrgaeste|Fahrgäste]]+==== Siehe auch ==== 
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 + → [[fahrgaeste|Fahrgäste]]
  
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