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Ausstattung einer [[beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] auf der Straße mit Hilfsmitteln, um Brände, Havarien und andere Zwischenfälle zu bekämpfen. | Ausstattung einer [[beförderungseinheit|Beförderungseinheit]] zum Transport [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] auf der Straße mit Hilfsmitteln, um Brände, Havarien und andere Zwischenfälle zu bekämpfen. |
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Unterschieden werden muss zwischen der rein //fahrzeugbezogenen Ausrüstung// (Mitführpflicht je Beförderungseinheit) und der //persönlichen Schutzausrüstung// (Mitführpflicht je [[Fahrzeugbesatzung|Mitglied der Fahrzeugbesatzung]]). Verantwortlich für das Mitführen in der Bewförderungseinheit bzw, die Funktionsfähigkeit ist der [[fahrer|Fahrzeugführer]]. | Unterschieden werden muss zwischen der rein //fahrzeugbezogenen Ausrüstung// (Mitführpflicht je Beförderungseinheit) und der //persönlichen Schutzausrüstung// (Mitführpflicht je [[Fahrzeugbesatzung|Mitglied der Fahrzeugbesatzung]]). Verantwortlich für das Mitführen in der Beförderungseinheit bzw. deren Funktionsfähigkeit ist der [[fahrer|Fahrzeugführer]]. |
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Definiert ist die Schutzausrüstung in 8.1.5 [[adr|ADR]]; sie ist abhängig von den [[gefahrzettel|Gefahrzetteln]], welche für die beförderten Güter vorgesehen sind. Sofern eine Schutzausrüstung für alle Gefahrzettel mitgeführt werden soll, sind das für die Beförderungseinheit: | Definiert ist die Schutzausrüstung in 8.1.5 [[adr|ADR]]; sie ist abhängig von den [[gefahrzettel|Gefahrzetteln]], welche für die beförderten Güter vorgesehen sind. Sofern eine Schutzausrüstung für alle Gefahrzettel mitgeführt werden soll, sind das für die Beförderungseinheit: |