absender
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====== Absender ====== | ====== Absender ====== | ||
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+ | ===== Straße/ Schiene ===== | ||
Gemäß [[GGVSEB|GGVSEB]] generell derjenige, der mit dem [[befoerderer|Beförderer]] einen [[Beförderungsvertrag|Beförderungsvertrag]] schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender und muss dessen [[Pflichten|Pflichten]] mit wahrnehmen. | Gemäß [[GGVSEB|GGVSEB]] generell derjenige, der mit dem [[befoerderer|Beförderer]] einen [[Beförderungsvertrag|Beförderungsvertrag]] schließt (der Vertrag kann mündlich, z.B. durch eine telefonische Beauftragung erfolgen). Ohne Vertrag ist der Beförderer auch Absender und muss dessen [[Pflichten|Pflichten]] mit wahrnehmen. | ||
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Zu den [[pflichten|Pflichten]] des Absenders gehört vor allem die nachweisliche Weitergabe der richtigen und vollständigen Informationen sowie die Mitgabe des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]]. | Zu den [[pflichten|Pflichten]] des Absenders gehört vor allem die nachweisliche Weitergabe der richtigen und vollständigen Informationen sowie die Mitgabe des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]]. | ||
- | Nicht gleichzusetzen mit dem [[versender|Versender]]. | + | ===== See ===== |
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+ | Für die Seefahrt ist der → [[versender|Versender]] | ||
==== Sprache ==== | ==== Sprache ==== |
absender.1686564125.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/06/12 12:02 von admin