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anerkannte_regeln_technik

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   * Veröffentlichungen von Fachverbänden (z.B. [[rili|RiLi]] zur Ladungssicherung vom [[vdi|VDI]])   * Veröffentlichungen von Fachverbänden (z.B. [[rili|RiLi]] zur Ladungssicherung vom [[vdi|VDI]])
  
-Der Rechtsunterworfene muss nach geltender Rechtsprechung selbst ermitteln, was die jeweils für ihn anwendbaren anerkannten Regeln der Technik sind. Einmal mehr gilt: Rechtsunkenntnis schadet.+Der Rechtsunterworfene muss nach geltender Rechtsprechung selbst ermitteln, welche die jeweils für ihn anwendbaren anerkannten Regeln der Technik sind. Einmal mehr gilt: Rechtsunkenntnis schadet.
  
  
  
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