befueller
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| Befüller i.S.d. [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] ist, wer Güter in [[tank|Tanks]] einfüllt. Wer [[versandstueck|Versandstücke]] befüllt, heißt [[verpacker|Verpacker]]. | Befüller i.S.d. [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] ist, wer Güter in [[tank|Tanks]] einfüllt. Wer [[versandstueck|Versandstücke]] befüllt, heißt [[verpacker|Verpacker]]. | ||
| - | Die [[pflichten|Pflichten]] des Befüllers sind leidlich analog zu denen des Verpackers. Hinzu kommen Dinge wie Prüfung des Tanks vor Befüllung ([[besondere_zulassung|besondere Zulassung]]), | + | Die [[pflichten|Pflichten]] des Befüllers sind leidlich analog zu denen des Verpackers. Hinzu kommen Dinge wie Prüfung des Tanks vor Befüllung ([[besondere_zulassung|besondere Zulassung]]), |
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