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begrenzte_menge

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 ===== Binnenverkehrsträger ===== ===== Binnenverkehrsträger =====
  
-Auf allen [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] muss ein Dokument mitgegeben werden, in dem die Bruttomasse angegeben ist. Und der Hinweis auf die "begrenzet Menge". Auch hier müssen die Vorgaben zur [[sprache|Sprache]] beachtet werden.+Auf allen [[binnenverkehrstraeger|Binnenverkehrsträgern]] muss ein Dokument mitgegeben werden, in dem die Bruttomasse angegeben ist. Und der Hinweis auf die "//begrenzte Menge//". Auch hier müssen die Vorgaben zur [[sprache|Sprache]] beachtet werden.
  
  
-===== Straßentunnel =====+===== Straßen/ Tunnel =====
  
-Straßenfahrzeuge über 12t zGM mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit nebenstehenden Symbol in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] "E".+Straßenfahrzeuge über 12t zulässiger Gesamtmasse mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit der LQ-Raute in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] "E".
  
 ===== Schiene ===== ===== Schiene =====
begrenzte_menge.1742999620.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/03/26 15:33 von admin