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Straßenfahrzeuge über 12t zulässiger Gesamtmasse mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit der LQ-Raute in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] " | Straßenfahrzeuge über 12t zulässiger Gesamtmasse mit einer LQ-Ladung von mehr als 8t brutto müssen seit ADR 2011 (Übergangsfrist bis 2015) vorne und hinten mit der LQ-Raute in der Größe 25x25cm gekennzeichnet werden. Sie erhalten damit den [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] " |
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