beleuchtungsgeraet
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- irgendwo sichtbares Licht herauskommt | - irgendwo sichtbares Licht herauskommt | ||
- | Das impliziert, dass das Gerät unabhängig von der Fahrzeugelektrik sein muss, also batteriebetrieben.Über die Größe, genaue Bauart oder Lichtstärke treffen die Gefahrgutvorschriften __keine__ Aussage. | + | Das impliziert, dass das Gerät unabhängig von der Fahrzeugelektrik sein muss, also batteriebetrieben. Über die Größe, genaue Bauart oder Lichtstärke treffen die Gefahrgutvorschriften __keine__ Aussage. |
===== Kein Metall ===== | ===== Kein Metall ===== | ||
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Tragbare Beleuchtungsgeräte **dürfen** aus Metall gefertigt sein. Wirklich! | Tragbare Beleuchtungsgeräte **dürfen** aus Metall gefertigt sein. Wirklich! | ||
- | Die diesbezügliche Vorschrift 8.3.4 [[adr|ADR]], | + | Die diesbezügliche Vorschrift 8.3.4 [[adr|ADR]], |
Siehe auch → [[ex-schutz|ex-Schutz]] | Siehe auch → [[ex-schutz|ex-Schutz]] | ||
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- nur, wenn die Sondervorschrift S2 dem transportierten Stoff tatsächlich zugeordnet ist. | - nur, wenn die Sondervorschrift S2 dem transportierten Stoff tatsächlich zugeordnet ist. | ||
- | Sinnvollerweise wird verlangt, dass auch bei einem Mindermengentransport niemand mit einer Kerze auf die Ladefläche geht. Aber die Mitführpflicht einer Taschenlampe ist daraus | + | Sinnvollerweise wird verlangt, dass auch bei einem Mindermengentransport niemand mit einer Kerze auf die Ladefläche geht. Aber die Mitführpflicht einer Taschenlampe ist daraus |
beleuchtungsgeraet.1740664133.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/02/27 14:48 von admin