berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
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- | Deutsches Gesetz zur Umsetzung von [[EU|EU]]-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger als [[Fahrer|Fahrer]] im gewerblichen Güterverkehr über eine Qualifikation verfügen. Diese erhält er durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der [[ihk|IHK]]. Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hatte, konnte seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen. | + | Deutsches Gesetz zur Umsetzung von [[EU|EU]]-Vorgaben. Seit dem 10. September 2009 muss jeder Neueinsteiger als [[Fahrer|Fahrer]] im gewerblichen Güterverkehr über eine Qualifikation verfügen, wenn er als [[berufskraftfahrer|Berufskraftfahrer]] gilt. Diese erhält er durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang mit Prüfung vor der [[ihk|IHK]]. Wer vor dem 10. September 2009 seine Fahrerlaubnis erworben hatte, konnte seine Qualifikation durch Teilnahme an Fortbildungslehrgängen (Dauer 35 Stunden) im Fünfjahresrhythmus erlangen. |
Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen (Schlüsselziffer 95) oder mit einer separaten Karte nachgewiesen. | Sowohl die durch Grundlehrgang als auch durch Fortbildung erlangte Qualifikation wird im Führerschein eingetragen (Schlüsselziffer 95) oder mit einer separaten Karte nachgewiesen. | ||
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Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "// | Die Fortbildung ist alle fünf Jahre zu verlängern. Sie besteht aus fünf Unterrichtseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtsstunden. Im deutschen Sprachraum hat sich dafür der Begriff "// | ||
- | So ist es möglich, vollkommen rechtskonforme Unterrichte mit den 35 Pflichtstunden zu gestalten, ohne ein einziges Mal auch nur das Wort " | + | ==== Trivia ==== |
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+ | Es ist möglich, vollkommen rechtskonforme Unterrichte mit den 35 Pflichtstunden zu gestalten, ohne ein einziges Mal auch nur das Wort " | ||
- | ==== Siehe auch ==== | ||
- | → [[berufskraftfahrer|Berufskraftfahrer]] |
berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.1724761323.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/08/27 14:22 von admin