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Absolut hochtrabender und völlig irreführender Begriff des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]], den es per Definition gar nicht gibt. Gemeint ist in den meisten Fällen einfach die schriftliche Bestellung des [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten (Gb)]]. | Absolut hochtrabender und völlig irreführender Begriff des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]], den es per Definition gar nicht gibt. Gemeint ist in den meisten Fällen einfach die schriftliche Bestellung des [[gefahrgutbeauftragter|Gefahrgutbeauftragten (Gb)]]. |
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Ein Stück Papier am Schwarzen Brett mit "//Unser Gefahrgutbeauftragter heißt XXX und das ist seine Telefonnummer//" klingt natürlich nicht so wichtig, ist aber schon die vollwertige Ernennungsurkunde. Wer schon das Digitalzeitalter erreicht hat, darf das natürlich auch durch einen leicht auffindbaren Eintrag im Intranet umsetzen. | Ein Stück Papier am Schwarzen Brett mit "//Unser Gefahrgutbeauftragter heißt XXX und das ist seine Telefonnummer//" klingt natürlich nicht so wichtig, ist aber schon die vollwertige Ernennungsurkunde. Und wer bereits das Digitalzeitalter erreicht hat, darf das natürlich auch durch einen leicht auffindbaren Eintrag im Intranet umsetzen. |
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