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Fahrzeuge mit einer EX/II-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[ABV|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/II-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Ein [[retarder|Retarder]] ist nicht vorgeschrieben. | Fahrzeuge mit einer EX/II-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. [[ABV|ABV]] oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/II-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Ein [[retarder|Retarder]] ist nicht vorgeschrieben. |
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