fahrgaeste
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Ihre Mitnahme ist auf [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] mit [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtigen]] Mengen [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] im Geltungsbereich des [[adr|ADR]] verboten (siehe 8.3.1 ADR). Hintergrund ist u.a., dass für mitgenommene Fahrgäste i.d.R. keine [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] bereit steht. | Ihre Mitnahme ist auf [[befoerderungseinheit|Beförderungseinheiten]] mit [[kennzeichnungspflichtig|kennzeichnungspflichtigen]] Mengen [[gefahrgut|gefährlicher Güter]] im Geltungsbereich des [[adr|ADR]] verboten (siehe 8.3.1 ADR). Hintergrund ist u.a., dass für mitgenommene Fahrgäste i.d.R. keine [[schutzausruestung|Schutzausrüstung]] bereit steht. | ||
- | Ungeachtet möglicher gefahrgutrechtlicher Verstöße sind Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr i.d.R. über Flottentarife versichert. Und die kennen keine Insassenhaftpflichtversicherung wie sie bei Pkw üblich ist. Hier sind in aller Regel nur die Mitarbeiter des Unternehmens versichert. | + | Ungeachtet möglicher gefahrgutrechtlicher Verstöße sind Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr i.d.R. über Flottentarife versichert. Und die kennen keine Insassenhaftpflichtversicherung, wie sie bei Pkw üblich ist. Hier sind in aller Regel nur die Mitarbeiter des Unternehmens versichert. |
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