flammpunkt
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- | Stoffe mit einem Flammpunkt von mehr als 60°C gelten grundsätzlich nicht als Gefahrgut. [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] oder besondere [[klassifizierung|Klassifizierungsvorgaben]] können jedoch andere Regeln treffen. So wird Dieselkraftstoff trotz des Flammpunktes oberhalb von 60°C als Gefahrgut | + | Stoffe mit einem Flammpunkt von mehr als 60°C gelten grundsätzlich nicht als Gefahrgut. [[sondervorschrift|Sondervorschriften]] oder besondere [[klassifizierung|Klassifizierungsvorgaben]] können jedoch andere Regeln treffen. So wird Dieselkraftstoff trotz des Flammpunktes oberhalb von 60°C durch die Bemerkung in 2.2.3.1.1 [[adr|ADR]]/ |
===== Gefahrstoff ===== | ===== Gefahrstoff ===== |
flammpunkt.1730886160.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/06 10:42 von admin