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freigestellte_mengen

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 Für den maximalen Inhalt der Innenverpackung gelten Obergrenzen; die Gesamtmenge in einem Versandstück ist auch begrenzt; die Bruttomasse hingegen nicht. Beide müssen nicht zugelassen ([[verpackungscodierung|codiert]]) sein (dürfen es aber). Innen- und Außenverpackung müssen von guter Qualität sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muss ein füllungsfreier Raum verbleiben. Für den maximalen Inhalt der Innenverpackung gelten Obergrenzen; die Gesamtmenge in einem Versandstück ist auch begrenzt; die Bruttomasse hingegen nicht. Beide müssen nicht zugelassen ([[verpackungscodierung|codiert]]) sein (dürfen es aber). Innen- und Außenverpackung müssen von guter Qualität sein. Die Innenverpackung darf mit dem beförderten Gut keine gefährlichen Reaktionen eingehen, bei Flüssigkeiten muss ein füllungsfreier Raum verbleiben.
  
-Freigestellte Mengen sind eine Erfindung der [[iata-dgr|IATA-DGR]] und können daher sehr erleichtert geflogen werden. Die Regelwerke [[adr|ADR]], [[rid|RID]], [[adn|ADN]] und [[imdg-code|IMDG-Code]] haben diese Regelungen mit ihrem In-Kraft-Treten 2009 übernommen. Während eine [[begrenzte_menge|LQ-Verpackung]] immerhin i.d.R. 30kg wiegen darf, handelt es sich bei EQ-Verpackungen um regelrechte Winzmengen: Maximal 1.000g bzw. mL Gefahrgut dürfen solche Versandstücke enthalten, Innenverpackungen höchstens 30g bzw. mL.+Freigestellte Mengen sind eine Erfindung der [[iata-dgr|IATA-DGR]] und können daher sehr erleichtert geflogen werden. Die Regelwerke [[adr|ADR]], [[rid|RID]], [[adn|ADN]] und [[imdg-code|IMDG-Code]] haben diese Regelungen mit ihrem In-Kraft-Treten 2009 übernommen. Während eine [[begrenzte_menge|LQ-Innenverpackung]] immerhin bis zu 5[[kilogramm|kg]] wiegen darf, handelt es sich bei EQ-Verpackungen um regelrechte Winzmengen: Maximal 30g bzw. mL Gefahrgut dürfen in eine 
 +Innenverpackung.
  
 Freigestellte Mengen müssen mit obenstehendem [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] bezettelt werden. Der Gefahrzettel muss mindestens 10x10cm groß sein und die [[klassen|Klasse]] des enthaltenen Gefahrgutes wiedergeben. Befindet sich der Name des Absenders/ Empfängers nicht ohnehin schon auf dem Versandstück, muss dies ebenfalls in die Kennzeichnung aufgenommen werden. Freigestellte Mengen müssen mit obenstehendem [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] bezettelt werden. Der Gefahrzettel muss mindestens 10x10cm groß sein und die [[klassen|Klasse]] des enthaltenen Gefahrgutes wiedergeben. Befindet sich der Name des Absenders/ Empfängers nicht ohnehin schon auf dem Versandstück, muss dies ebenfalls in die Kennzeichnung aufgenommen werden.
freigestellte_mengen.1735328410.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/27 20:40 von admin