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gegenstand

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 Zu den Gegenständen zählen z.B.  [[batterie|Batterien]], [[kaeltemaschine|Kältemaschinen]] oder [[Druckgaspackung|Druckgaspackungen]]. Eine maximale Größe für Gegenstände gibt es nicht (die Kältemaschine im Bild ist ein Gegenstand von der Größe eines kleinen [[container|Containers]]). Grundsätzlich __nicht__ als Gegenstand gelten Verpackungen. Zu den Gegenständen zählen z.B.  [[batterie|Batterien]], [[kaeltemaschine|Kältemaschinen]] oder [[Druckgaspackung|Druckgaspackungen]]. Eine maximale Größe für Gegenstände gibt es nicht (die Kältemaschine im Bild ist ein Gegenstand von der Größe eines kleinen [[container|Containers]]). Grundsätzlich __nicht__ als Gegenstand gelten Verpackungen.
  
-Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B. [[fahrzeug|Fahrzeuge]]. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] eingehalten werden.+Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] eingehalten werden.
  
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