gegenstand
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
gegenstand [2024/11/11 11:11] – admin | gegenstand [2024/12/05 13:14] (aktuell) – admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert. | Im Sinne des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]] sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert. | ||
- | Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B.Fahrzeuge. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ | + | Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B. [[fahrzeug|Fahrzeuge]]. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ |
- | Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit Batterien, Kältemaschinen oder [[Druckgaspackung|Druckgaspackungen]]. Grundsätzlich __nicht__ als Gegenstand gelten Verpackungen. | + | Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit |
gegenstand.1731319910.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/11 11:11 von admin