gegenstand
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- | Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B.Fahrzeuge. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ | + | Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B. [[fahrzeug|Fahrzeuge]]. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ |
- | Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit [[batterie|Batterien]], | + | Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit [[batterie|Batterien]], |
gegenstand.1731319927.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/11 11:12 von admin