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gegenstand

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 Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B. [[fahrzeug|Fahrzeuge]]. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] eingehalten werden. Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]]) befördert werden; insbesondere große wie z.B. [[fahrzeug|Fahrzeuge]]. Unverpackte Gegenstände gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und dürfen sogar [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] befördert werden, wenn die Bedingungen der [[nicht_kennzeichnungspflichtig|1.000-Punkte-Regel]] des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] eingehalten werden.
  
-Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit [[batterie|Batterien]], Kältemaschinen oder [[Druckgaspackung|Druckgaspackungen]]. Grundsätzlich __nicht__ als Gegenstand gelten Verpackungen.+Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit [[batterie|Batterien]], [[kaeltemaschine|Kältemaschinen]] oder [[Druckgaspackung|Druckgaspackungen]]. Grundsätzlich __nicht__ als Gegenstand gelten Verpackungen.
  
gegenstand.1733400811.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/05 13:13 von admin