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grosspackmittel

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 Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]].
  
 +===== Transport =====
  
-==== Siehe auch ===={{ :31ha1_bild_17-a.jpg?nolink&200|}}+Großpackmittel gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werdenEine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich.
  
-→ [[verpackung|Verpackung]]+Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großpackmitteln ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.
  
-→ [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]] 
  
-→ [[grossverpackung|Großverpackung]] 
  
-→ [[verpackung|Verpackung]]+==== Siehe auch ==== 
 + 
 + → [[verpackung|Verpackung]] 
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 + → [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]]{{ :31ha1_bild_17-a.jpg?nolink&200|}} 
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 + → [[grossverpackung|Großverpackung (LP)]] 
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 + → [[verpackung|Verpackung]] 
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 + → [[kubischer_tankcontainer|Kubischer Tankcontainer (KTC)]]
grosspackmittel.1695387348.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/22 14:55 von admin