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grosspackmittel

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grosspackmittel [2023/09/22 14:56] admingrosspackmittel [2025/01/06 11:19] (aktuell) – [Großpackmittel (IBC)] admin
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 Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]].
 +
 +===== Transport =====
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 +Großpackmittel gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich.
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 +Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großpackmitteln ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.
 +
  
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
  
-→ [[verpackung|Verpackung]]+ → [[verpackung|Verpackung]] 
 + 
 + → [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]]{{ :31ha1_bild_17-a.jpg?nolink&200|}}
  
-→ [[verpackungscodierung|Verpackungscodierung]]{{ :31ha1_bild_17-a.jpg?nolink&200|}}+ → [[grossverpackung|Großverpackung (LP)]]
  
-→ [[grossverpackung|Großverpackung]]+ → [[verpackung|Verpackung]]
  
-→ [[verpackung|Verpackung]]+ → [[kubischer_tankcontainer|Kubischer Tankcontainer (KTC)]]
grosspackmittel.1695387362.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/22 14:56 von admin