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grosspackmittel

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grosspackmittel [2025/01/06 10:21] – [Siehe auch] admingrosspackmittel [2025/01/06 11:19] (aktuell) – [Großpackmittel (IBC)] admin
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 Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]].
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 +===== Transport =====
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 +Großpackmittel gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich.
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 +Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großpackmitteln ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.
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grosspackmittel.1736155306.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/06 10:21 von admin