grosspackmittel
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| grosspackmittel [2026/03/21 11:08] – admin | grosspackmittel [2026/03/21 11:10] (aktuell) – [Großpackmittel (IBC)] admin | ||
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| - | Zugelassene [[umschliessung|Umschließung]] für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „// | + | Zugelassene [[umschliessung|Umschließung]] für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „// |
| - | Großpackmittel gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.5 [[adr|ADR]]/ | + | Großpackmittel gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.5 [[adr|ADR]]/ |
| - | Kombinations-IBC (Kombinatoin verschiedener Materialien) sind ebenfalls möglich. Starre Großpackmittel für feste Stoffe können eine Doppelzulassung als [[verpackung|Verpackung]] und Großpackmittel aufweisen. {{ : | ||
| - | Großpackmittel dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschieder | + | Kombinations-IBC (Kombinatoin verschiedener Materialien) sind ebenfalls möglich. Starre Großpackmittel für feste Stoffe können eine Doppelzulassung als [[verpackung|Verpackung]] und Großpackmittel aufweisen. |
| Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. | Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. | ||
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| ===== Transport ===== | ===== Transport ===== | ||
| - | Großpackmittel gelten als Versandstücke und können auf der Straße mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich. | + | Großpackmittel gelten als Versandstücke und können auf der Straße mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich. |
| Auf den [[verkehrstraeger|Verkehrsträgern]] Schiene, Binnenschiff und See sind IBC zulässig. In der Luftfracht dürfen IBC grundsätzlich nur für Produkte der [[klassifizierung|Klassifizierung]] "//UN 3077 [[umweltgefaehrdend|Umweltgefährdender]] Stoff, [[fest|fest]], | Auf den [[verkehrstraeger|Verkehrsträgern]] Schiene, Binnenschiff und See sind IBC zulässig. In der Luftfracht dürfen IBC grundsätzlich nur für Produkte der [[klassifizierung|Klassifizierung]] "//UN 3077 [[umweltgefaehrdend|Umweltgefährdender]] Stoff, [[fest|fest]], | ||
grosspackmittel.1774087731.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
