grosspackmittel
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| - | Kombinations-IBC (Kombinatoin verschiedener Materialien) sind ebenfalls möglich. Starre Großpackmittel für feste Stoffe können eine Doppelzulassung als [[verpackung|Verpackung]] und Großpackmittel aufweisen. Großpackmittel dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschieder | + | Kombinations-IBC (Kombinatoin verschiedener Materialien) sind ebenfalls möglich. Starre Großpackmittel für feste Stoffe können eine Doppelzulassung als [[verpackung|Verpackung]] und Großpackmittel aufweisen. Großpackmittel dürfen __nur__ genutzt werden, wenn die jeweilige [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisung]] dies zulässt. Hier sind auch die Unterschiede |
| Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. | Großpackmittel müssen alle 2½ Jahre einer Sichtprüfung und alle 5 Jahre einer Inspektion unterzogen werden. Inspektionen dürfen durch zugelassene Prüfstellen durchgeführt werden. Deren Zulassung erteilt in Deutschland die [[bam|BAM]]. | ||
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