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grossverpackung

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 ====== Großverpackung (LP) ====== ====== Großverpackung (LP) ======
  
-Zugelassene Umschließung für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Large Packaging (LP)//“.{{ :50a.jpg?nolink&200|}}+Zugelassene [[umschliessung|Umschließung]] für [[gefahrgut|Gefahrgut]]. Englisch „//Large Packaging (LP)//“.{{ :50a.jpg?nolink&200|}}
  
 Großverpackungen gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Sie dürfen maximal 3m³ groß sein sein. Großverpackungen gelten als [[versandstueck|Versandstücke]] und sind definiert im Kapitel 6.6 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]. Sie dürfen maximal 3m³ groß sein sein.
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 Großverpackungen gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich. Großverpackungen gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich.
  
-Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großverpacungen ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.+Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großverpackungen ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
grossverpackung.1736158742.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin