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grossverpackung

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 Großverpackungen gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich. Großverpackungen gelten als Versandstücke und können mit einer normalen [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] befördert werden. Eine Beförderung als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtige]] Sendung ist grundsätzlich möglich.
  
-Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großverpacungen ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.+Bei der [[bezettelung|Bezettelung]] von Großverpackungen ist zu beachten, dass sie auf __zwei gegenüberliegenden Seiten__ erfolgen muss.
  
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