klassifizierung
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klassifizierung [2024/03/14 09:27] – [Sprengstoff] admin | klassifizierung [2025/04/29 10:27] (aktuell) – [Gefahrgut] admin | ||
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Feststehender Begriff aus verschiedenen Rechtsbereichen. | Feststehender Begriff aus verschiedenen Rechtsbereichen. | ||
- | Beschreibt i.d.R. sowohl den Vorgang des // | + | Beschreibt i.d.R. sowohl den Vorgang des // |
===== Gefahrgut ===== | ===== Gefahrgut ===== | ||
- | Einteilung von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in [[klassen|Klassen]]. | + | Das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] teilt Stoffe und Gegenstände nach ihren Eigenschaften |
- | Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert | + | Dabei werden |
- | ===== Angabe im Beförderungspapier ===== | + | Am Ende dieses Prozesses erfolgt eine Zuordnung zu |
- | Die Form des [[befoerderungspapier|Beförderungspapiers]] ist abhängig vom [[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]. | ||
- | Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben: | ||
* [[UN-Nummer|UN-Nummer]] | * [[UN-Nummer|UN-Nummer]] | ||
- | * [[Stoffname|Stoffname]] (u.U. ergänzt durch eine technische Bezeichnung) | + | * [[stoffname|Stoffname]] |
- | * [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] der [[hauptgefahr|Hauptgefahr]] | + | * [[Hauptgefahr|Hauptgefahr]] |
- | * Gefahrzettel der [[nebengefahr|Nebengefahr]] (optional, dann in Klammern) | + | * möglicher [[Nebengefahr|Nebengefahr]] |
- | * [[Verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe]] | + | * [[verpackungsgruppe|Verpackungsgruppe (VG)]] |
+ | * möglicher [[umweltgefaehrdend|Umweltgefahr]] | ||
+ | |||
+ | Produkte der Klassen 2 - 9 dürfen von jedem Kundigen klassifiziert werden. Güter der Klasse 1 ([[explosion|explosive]] Stoffe/ Gegenstände) müssen durch die nach Landesrecht zuständige Behörde klassifiziert werden (in Deutschland ist das die [[ptb|PTB]]). | ||
+ | ==== Angabe im Beförderungspapier ==== | ||
+ | |||
+ | Die Gefahrgut-Klassifizierung muss im [[befoerderungspapier|Beförderungspapier]] angegeben werden. Die Vorgaben dafür sind abhängig vom [[Verkehrsträger|Verkehrsträger]]. Im Geltungsbereich des ADR ist die Angabe so vorgeschrieben: | ||
+ | * UN-Nummer | ||
+ | * Stoffname | ||
+ | * [[gefahrzettel|Gefahrzettel]] der Hauptgefahr | ||
+ | * Gefahrzettel der Nebengefahr (optional, dann in Klammern) | ||
+ | * Verpackungsgruppe (wenn vorhanden) | ||
* [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] in Klammern | * [[tunnelbeschraenkungscode|Tunnelbeschränkungscode]] in Klammern | ||
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===== Sprengstoff ====== | ===== Sprengstoff ====== | ||
- | Das deutsche [[sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetz]] klassifiziert in Explosivstoffe, | + | Das deutsche [[sprengstoffgesetz|Sprengstoffgesetz]] klassifiziert in Explosivstoffe, |
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+ | ===== Gefahrstoff ===== | ||
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+ | Das [[gefahrstoff|Gefahrstoffrecht]] klassifiziert auf Grundlage des [[ghs|GHS]]. Der hier verwendete Begriff ist jedoch in der Regel "// | ||
==== Sprache ==== | ==== Sprache ==== |
klassifizierung.1710404831.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin