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| kraftstofftank [2026/08/18 10:58] – admin | kraftstofftank [2026/09/07 15:11] (aktuell) – [Flüssige Kraftstoffe] admin |
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| Allerdings besteht für [[fluessig|flüssige]] Kraftstoffe die Möglichkeit, sie als "unverpackte [[gegenstand|Gegenstände]]" zu betrachten und mit [[ausnahme|Ausnahmen]] zu transportieren. Deutschland kennt da z.B. die "//Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR, Az. 3.12/301549//", herausgegeben von der [[bam|BAM]]. | Allerdings besteht für [[fluessig|flüssige]] Kraftstoffe die Möglichkeit, sie als "unverpackte [[gegenstand|Gegenstände]]" zu betrachten und mit [[ausnahme|Ausnahmen]] zu transportieren. Deutschland kennt da z.B. die "//Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR, Az. 3.12/301549//", herausgegeben von der [[bam|BAM]]. |
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| Hier gilt es, die Feinheiten zu beachten: Die Ausnahme gilt aktuell nur auf der Straße. | Hier gilt es, die Feinheiten zu beachten: Die Ausnahme gilt aktuell __nur__ auf der Straße. |
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| ===== Gasförmige Kraftstoffe ===== | ===== Gasförmige Kraftstoffe ===== |
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| Für Kraftstoffbehälter ("//Gasspeichersysteme//"), die [[gas|Gase]] enthalten, kennen [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] die [[sondervorschrift|Sondervorschriften (SV)]] 392. Sie erlaubt den Transport solcher Gasspeicher, obwohl sie keine Zulassung im gefahrgutrechtlichen Sinne haben. Natürlich nur unter den dort genannten Bedingungen. | Für Kraftstoffbehälter ("//Gasspeichersysteme//"), die [[gas|Gase]] enthalten, kennen [[adr|ADR]] und [[rid|RID]] die [[sondervorschrift|Sondervorschriften (SV)]] 392. Sie erlaubt den Transport solcher Gasspeicher, obwohl sie keine Zulassung im gefahrgutrechtlichen Sinne haben. Natürlich nur unter den dort genannten Bedingungen. |