kurze_seereise
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| Der Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in internationalen Seegewässern ist eine (internationale) [[seereise|Seereise]]. | Der Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in internationalen Seegewässern ist eine (internationale) [[seereise|Seereise]]. | ||
| - | Dabei muss der [[imdg-code|IMDG-Code]] angewandt werden. Handelt es sich um eine "//kurzer | + | Dabei muss der [[imdg-code|IMDG-Code]] angewandt werden. |
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| + | - bei der das Schiff höchsten 200 Seemeilen (370km) von einem Ort bzw. Hafen entfernt ist, an dem Besatzung und Fahrgäste in Sicherheit gebracht werden können und | ||
| + | - bei der die Entfernung zwischen Abgangshafen und Bestimmungshafen 600 Seemeilen (1.111km) nicht überschreitet und | ||
| + | - die Rückreise die Entfernung von 600 Seemeilen nicht überschreitet. | ||
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| + | Handelt es sich um eine "//kurze internationale Seereise//", | ||
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