kurze_seereise
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| kurze_seereise [2026/09/29 12:41] – admin | kurze_seereise [2026/09/29 12:44] (aktuell) – admin | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 3: | Zeile 3: | ||
| Der Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in internationalen Seegewässern ist eine (internationale) [[seereise|Seereise]]. | Der Transport von [[gefahrgut|Gefahrgütern]] in internationalen Seegewässern ist eine (internationale) [[seereise|Seereise]]. | ||
| - | Dabei muss der [[imdg-code|IMDG-Code]] angewandt werden. Als "//KUrze internationale Seereise//" | + | Dabei muss der [[imdg-code|IMDG-Code]] angewandt werden. Als "//Kurze internationale Seereise//" |
| - | - bei der das Schiff höchsten 200 Seemeilen von einem Ort bzw. Hafen entfernt ist, an dem Besatzung und Fahrgäste in Sicherheit gebracht werden können und | + | - bei der das Schiff höchsten 200 Seemeilen |
| - | - bei der die Entfernung zwischen Abgangshafen und Bestimmungshafen 600 Seemeilen nicht überschreitet. | + | - bei der die Entfernung zwischen Abgangshafen und Bestimmungshafen |
| + | - die Rückreise die Entfernung von 600 Seemeilen nicht überschreitet. | ||
| - | Handelt es sich um eine "// | + | Handelt es sich um eine "// |
kurze_seereise.1790678516.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
