lagerung
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- | Rechtliches Minenfeld für die längerfristige Aufbewahrung von [[gefahrstoff|Gefahrstoffen]]. | + | Rechtliches Minenfeld für die längerfristige Aufbewahrung von [[gefahrstoff|Gefahrstoffen]] |
- | Beachtet werden müssen die Vorgaben des Gefahrstoffrechts, | + | Beachtet werden müssen die Vorgaben des Gefahrstoffrechts, |
Aus der Sicht des Logistikers beginnt Lagerung dort, wo der Transport endet. Etwas präziser sieht es das Gefahrstoffrecht vor: Sofern ein gefährlicher Stoff nicht länger als 24h am selben Ort verbleibt, gehört das noch zum Transport und es ist das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] anzuwenden (transportbedingter Zwischenaufenthalt/ | Aus der Sicht des Logistikers beginnt Lagerung dort, wo der Transport endet. Etwas präziser sieht es das Gefahrstoffrecht vor: Sofern ein gefährlicher Stoff nicht länger als 24h am selben Ort verbleibt, gehört das noch zum Transport und es ist das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] anzuwenden (transportbedingter Zwischenaufenthalt/ |
lagerung.1685608998.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/06/01 10:43 von admin