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ordnungswidrigkeit

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ordnungswidrigkeit [2025/01/31 07:37] – [Ordnungswidrigkeit] adminordnungswidrigkeit [2025/04/23 10:52] (aktuell) – [Österreich] admin
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 Ordnungswidrigkeiten stellen einen minderen Verstoß gegen gesetzliche Normen dar (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder die [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]]). Geahndet werden sie mit einem [[bussgeld|Bußgeld]] oder einem [[verwarngeld|Verwarngeld]] und unterscheiden sich so vom [[straftat|Strafrecht]] (das mit Geldstrafen und Freiheitsstrafe winkt). Ordnungswidrigkeiten stellen einen minderen Verstoß gegen gesetzliche Normen dar (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder die [[gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff|GGVSEB]]). Geahndet werden sie mit einem [[bussgeld|Bußgeld]] oder einem [[verwarngeld|Verwarngeld]] und unterscheiden sich so vom [[straftat|Strafrecht]] (das mit Geldstrafen und Freiheitsstrafe winkt).
  
-Damit eine Tat (oder das Unterlassen) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, muss das zugehörige Recht die Tat als ordnungswidrig definieren (erfolgt in Deutschland im § 37 der GGVSEB). Existiert diese Definition nicht, kann ein Handeln oder Unterlassen grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld belegt werden.+Damit eine Tat (oder das Begehen durch Unterlassen) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, muss das zugehörige Recht die Tat als ordnungswidrig definieren (erfolgt in Deutschland im § 37 der GGVSEB). Existiert diese Definition nicht, kann ein Handeln oder Unterlassen grundsätzlich nicht mit einem Bußgeld belegt werden.
  
 Aber.. Aber..
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 Andere Länder, andere Sitten. Das ist auch im Gefahrgutrecht nicht anders. Die Trennung "//Ordnungswidrigkeit - Straftat//" gibt es in vielen Staaten in dieser Form nicht. Auch die Ahndungsbehörden unterscheiden sich; in vielen Staaten kommt der Bußgeldbescheid direkt von einem Gericht. Andere Länder, andere Sitten. Das ist auch im Gefahrgutrecht nicht anders. Die Trennung "//Ordnungswidrigkeit - Straftat//" gibt es in vielen Staaten in dieser Form nicht. Auch die Ahndungsbehörden unterscheiden sich; in vielen Staaten kommt der Bußgeldbescheid direkt von einem Gericht.
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 +===== Österreich =====
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 +Österreich kennt keine Ordnungswidrigkeit, aber die Begriffe "//Straftat//" und "//Verwaltungsübertretung//". Vergehen im Bereich des Gefahrguttransportes werden nach dem "//Verwaltungsstrafgesetz - VStG//" geahndet.
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 +Es gibt in Österreich keinen Bußgeldkatalog für Gefahrgutverstöße. Wer von dort einen Kostenbescheid erhält, sollte einen Blick in den § 10 VStG werfen.
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
  
ordnungswidrigkeit.1738305468.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin