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 Bericht/ Bestätigung über die durchgeführten Prüfungen, die eine [[lithiumbatterie|Lithiumbatterie]] bzw. [[natriumbatterie|Natriumbatterien]] überstanden hat. Die Prüfungen sind im "//Handbuch Tests & Criteria//" der [[un|UN (UNO)]] im Teil 38.3 beschrieben. Daher beziehen sich diese Berichte in der Regel auf diese Nummer. Bericht/ Bestätigung über die durchgeführten Prüfungen, die eine [[lithiumbatterie|Lithiumbatterie]] bzw. [[natriumbatterie|Natriumbatterien]] überstanden hat. Die Prüfungen sind im "//Handbuch Tests & Criteria//" der [[un|UN (UNO)]] im Teil 38.3 beschrieben. Daher beziehen sich diese Berichte in der Regel auf diese Nummer.
  
-Der Prüfbericht für diese Batterien muss den Transportbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Eine Kurzfassung des Prüfberichtes ("//Prüfzusammenfassung/ Test summary//") ist für diesen Zweck ebenfalls zulässig.+Der Prüfbericht für diese Batterien muss den Transportbeteiligten zur Verfügung gestellt werden (verbindlich mit Einführung des [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]] 2025). Eine Kurzfassung des Prüfberichtes ("//Prüfzusammenfassung/ Test summary//") ist für diesen Zweck ebenfalls zulässig.
  
 Ein "//Verfallsdatum//" für diese Berichte gibt es nicht. Da sich aber das Gefahrgutrecht ständig ändert, sollte der Prüfbericht nicht zu alt sein. Vor allem im Bereich See/ [[imdg-code|IMDG-Code]] und Luft/ [[iata-dgr|IATA-DGR]] kann es Zurückweisungen geben, wenn die Prüfberichte älter als zwei Jahre sind. Ein "//Verfallsdatum//" für diese Berichte gibt es nicht. Da sich aber das Gefahrgutrecht ständig ändert, sollte der Prüfbericht nicht zu alt sein. Vor allem im Bereich See/ [[imdg-code|IMDG-Code]] und Luft/ [[iata-dgr|IATA-DGR]] kann es Zurückweisungen geben, wenn die Prüfberichte älter als zwei Jahre sind.
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-Das ADR 2025 schreibt vor, dass allen Transportbeteiligten der Prüfbericht/ die Prüfzusammenfassung zur Verfügung stehen muss. 
pruefbericht.1737097850.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/17 08:10 von admin