radioaktiv
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- | Werden radioaktive Stoffe und Gegenstände befördert, ist das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] anzuwenden. Radioaktive Stoffe unterliegen | + | Werden radioaktive Stoffe und Gegenstände befördert, ist das [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] anzuwenden. Radioaktive Stoffe unterliegen |
+ | Wer Produkte der Klasse 7 befördert, muss zudem einen [[gefahrgutmanagement|Management-Plan]] einführen. Das gilt ausdrücklich auch für freigestellte Versandstücke. | ||
==== Siehe auch ==== | ==== Siehe auch ==== | ||
→ [[dispergierbar|Dispergierbar]] | → [[dispergierbar|Dispergierbar]] | ||
radioaktiv.1734600931.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin