sicherheitsueberpruefungsfeststellungsverordnung

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sicherheitsueberpruefungsfeststellungsverordnung [2024/07/26 07:28] – [Siehe auch] adminsicherheitsueberpruefungsfeststellungsverordnung [2025/01/10 09:00] (aktuell) – [Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)] admin
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 ====== Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) ====== ====== Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) ======
  
-Erstaunlich kurze Verordnung. Legt fest, welche Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik als „lebenswichtig“ angesehen werden. Gut versteckt in §11 dieser Verordnung findet sich auch ein Hinweis auf Unterabschnitt 1.10.3.2 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]/ [[adn|ADN]]: Den [[sicherungsplan|Sicherungsplan]]. Zudem stellt die SÜFV fest, dass für erforderliche Sicherheitsüberprüfung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.+Erstaunlich kurze deutsche Verordnung. Legt fest, welche Behörden und Einrichtungen der Bundesrepublik als „lebenswichtig“ angesehen werden. Gut versteckt in §11 dieser Verordnung findet sich auch ein Hinweis auf Unterabschnitt 1.10.3.2 [[adr|ADR]]/ [[rid|RID]]/ [[adn|ADN]]: Den [[sicherungsplan|Sicherungsplan]]. Zudem stellt die SÜFV fest, dass für erforderliche Sicherheitsüberprüfung das Bundeswirtschaftsministerium zuständig ist.
  
 Basis dieser Verordnung ist das [[sicherheitsueberpruefungsgesetz|Sicherheitsüberprüfungsgesetz]]. Basis dieser Verordnung ist das [[sicherheitsueberpruefungsgesetz|Sicherheitsüberprüfungsgesetz]].
sicherheitsueberpruefungsfeststellungsverordnung.1721971680.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/07/26 07:28 von admin