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sondervorschrift_274

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sondervorschrift_274 [2025/06/03 19:03] – [Wichtig] adminsondervorschrift_274 [2025/06/03 19:05] (aktuell) – [Anwendung] admin
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 UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, n.a.g. **(enthält Zinkoxid)** , 9, III UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, n.a.g. **(enthält Zinkoxid)** , 9, III
  
-Sollte es sich um Gemische mit veränderten Eigenschaften handeln, ist es sogar zulässig, als Gefahrenauslöser Produkte zu benennen, die eine eigene Eintragung in den Regelwerken haben.+Sollte es sich um Gemische mit veränderten Eigenschaften handeln, ist es sogar zulässig, als Gefahrenauslöser Produkte zu benennen, die eine eigene Eintragung in den Regelwerken haben
 + 
 +UN 1987 Alkohole, n.a.g. **(enthält Ethanol, Isopropanol)**, 3, II
  
 ==== Wichtig ==== ==== Wichtig ====
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