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sondervorschrift_274

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sondervorschrift_274 [2025/06/03 19:03] – [Anwendung] adminsondervorschrift_274 [2025/06/03 19:05] (aktuell) – [Anwendung] admin
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 UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, n.a.g. **(enthält Zinkoxid)** , 9, III UN 3077 Umweltgefährdender Stoff, n.a.g. **(enthält Zinkoxid)** , 9, III
  
-Sollte es sich um Gemische mit veränderten Eigenschaften handeln, ist es sogar zulässig, als Gefahrenauslöser Produkte zu benennen, die eine eigene Eintragung in den Regelwerken haben.+Sollte es sich um Gemische mit veränderten Eigenschaften handeln, ist es sogar zulässig, als Gefahrenauslöser Produkte zu benennen, die eine eigene Eintragung in den Regelwerken haben
 + 
 +UN 1987 Alkohole, n.a.g. **(enthält Ethanol, Isopropanol)**, 3, II
  
 ==== Wichtig ==== ==== Wichtig ====
  
-Die SV 274 muss nur angewandt werden, wenn dem Produkt die SV 274 zugeordnet ist. Das Suffix "n.a.g." allein reicht nicht dafür. Andererseits kennt das Gefahrgutrecht genug Einträge, die nicht aus "n.a.g." enden, aber dennoch die SV 274 aufweisen.+Die SV 274 muss nur angewandt werden, wenn dem Produkt die SV 274 zugeordnet ist. Das Suffix "n.a.g." allein reicht nicht dafür. Andererseits kennt das Gefahrgutrecht genug Einträge, die nicht auf "n.a.g." enden, aber dennoch die SV 274 aufweisen.
  
 ==== Siehe auch ==== ==== Siehe auch ====
sondervorschrift_274.1748970193.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin