sprengstoffgesetz
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Deutsches Gesetz zum sicheren Umgang mit Sprengstoffen und zur endgültigen Verwirrung aller Gefahrgutrechts-Unterworfenen. | Deutsches Gesetz zum sicheren Umgang mit Sprengstoffen und zur endgültigen Verwirrung aller Gefahrgutrechts-Unterworfenen. | ||
- | Das SprengG teilt [[Explosion|explosive]] Stoffe und [[gegenstand|Gegenstände]] mit Explosivstoff nach einer eigenen Systematik in verschieden [[klassen|Klassen]] ein (nicht zu verwechseln mit den Klassen des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]]). Ferner verlangt das SpengG für den Umgang mit bestimmten Sprengstoffen einen Befähigungsnachweis ("[[Sprengstoffbefähigungsschein|Sprengstoffbefähigungsschein]]" | + | Das SprengG teilt [[Explosion|explosive]] Stoffe und [[gegenstand|Gegenstände]] mit Explosivstoff nach einer eigenen Systematik in verschieden [[klassen|Klassen]] ein (nicht zu verwechseln mit den Klassen des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]]). Ferner verlangt das SpengG für den Umgang mit bestimmten Sprengstoffen einen Befähigungsnachweis ("[[sprengstoffbefaehigungsschein|Sprengstoffbefähigungsschein]]" |
Da SprengG und Gefahrgutrecht nicht harmonisiert sind, lässt sich vor allem für den [[befoerderer|Beförderer]] nicht ohne weiteres erkennen, ob sein [[fahrer|Fahrer]] auch einen Befähigungsschein benötigt. Ferner besteht die Möglichkeit, | Da SprengG und Gefahrgutrecht nicht harmonisiert sind, lässt sich vor allem für den [[befoerderer|Beförderer]] nicht ohne weiteres erkennen, ob sein [[fahrer|Fahrer]] auch einen Befähigungsschein benötigt. Ferner besteht die Möglichkeit, |
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