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sprengstoffgesetz

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sprengstoffgesetz [2020/12/08 12:02] adminsprengstoffgesetz [2024/03/14 09:28] (aktuell) admin
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 Deutsches Gesetz zum sicheren Umgang mit Sprengstoffen und zur endgültigen Verwirrung aller Gefahrgutrechts-Unterworfenen. Deutsches Gesetz zum sicheren Umgang mit Sprengstoffen und zur endgültigen Verwirrung aller Gefahrgutrechts-Unterworfenen.
  
-Das SprengG teilt [[Explosion|explosive]] Stoffe und [[gegenstand|Gegenstände]] nach einer eigenen Systematik in verschieden [[klassen|Klassen]] ein (nicht zu verwechseln mit den Klassen des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]]). Ferner verlangt das SpengG für den Umgang mit bestimmten Sprengstoffen einen Befähigungsnachweis ("[[Sprengstoffbefähigungsschein|Sprengstoffbefähigungsschein]]"). Unter den Begriff „Umgang“ fällt auch explizit die Beförderung.+Das SprengG teilt [[Explosion|explosive]] Stoffe und [[gegenstand|Gegenstände]] nach einer eigenen Systematik in verschieden [[klassen|Klassen]] ein (nicht zu verwechseln mit den Klassen des [[gefahrgut|Gefahrgutrechts]]). Ferner verlangt das SpengG für den Umgang mit bestimmten Sprengstoffen einen Befähigungsnachweis ("[[Sprengstoffbefähigungsschein|Sprengstoffbefähigungsschein]]"). Unter den Begriff „//Umgang//“ fällt auch explizit die Beförderung.
  
 Da SprengG und Gefahrgutrecht nicht harmonisiert sind, lässt sich vor allem für den [[befoerderer|Beförderer]] nicht ohne weiteres erkennen, ob sein [[fahrer|Fahrer]] auch einen Befähigungsschein benötigt. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Menge Sprengstoff so gering ist, dass der Transport als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] durchgeführt werden darf. Dies wiederum lässt die absurde Situation entstehen, dass der Fahrer zwar weder den [[aufbaukurs|Aufbaukurs]] Klasse 1 noch die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] benötigt, aber einen Sprengstoff-Befähigungsschein, da das SprengG keine [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelungen]] kennt. Da SprengG und Gefahrgutrecht nicht harmonisiert sind, lässt sich vor allem für den [[befoerderer|Beförderer]] nicht ohne weiteres erkennen, ob sein [[fahrer|Fahrer]] auch einen Befähigungsschein benötigt. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Menge Sprengstoff so gering ist, dass der Transport als [[nicht_kennzeichnungspflichtig|nicht kennzeichnungspflichtig]] durchgeführt werden darf. Dies wiederum lässt die absurde Situation entstehen, dass der Fahrer zwar weder den [[aufbaukurs|Aufbaukurs]] Klasse 1 noch die [[adr-bescheinigung|ADR-Bescheinigung]] benötigt, aber einen Sprengstoff-Befähigungsschein, da das SprengG keine [[kleinmengenregelung|Kleinmengenregelungen]] kennt.
  
 Zudem können verschiedene Stoffe unter der selben [[un-nummer|UN-Nummer]] klassifiziert, aber sprengstoffrechtlich unterschiedlichen Klassen zugeordnet sein. Zudem können verschiedene Stoffe unter der selben [[un-nummer|UN-Nummer]] klassifiziert, aber sprengstoffrechtlich unterschiedlichen Klassen zugeordnet sein.
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 +==== Siehe auch ====
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 + → [[klassifizierung|Klassifizierung]]
 +
 + → [[klassifizierungscode|Klassifizierungscode]]
  
sprengstoffgesetz.1607425337.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/08 12:02 von admin