trgs
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| - | + | [[technische_regeln_gefahrstoffe|technische Regeln | |
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| - | Auf Grundlage der [[gefahrstoffverordnung|Gefahrstoffverordnung]] regeln die TRGS den Umgang mit einzelnen Stoffen wie Asbest oder Stoffgruppen wie Chromaten. Auch für die Kennzeichnung von Stoffen, Erstellung von [[sicherheitsdatenblatt|Sicherheitsdatenblättern]], Vorsorgeuntersuchungen oder Schadstoffsammelstellen gibt es Technische Regeln. | + | |
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| - | Regeln sind grundsätzliche Vorgaben, der Anwender kann von ihnen abweichen. Abweichende Maßnahmen müssen jedoch das gleiche Schutzziel erreichen (was selten gelingt). In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Überwachungsbehörde (i.d.R. Gewerbeaufsicht). | + | |
trgs.1620058633.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin
